Rechtswissenschaft

Rainer Hüttemann, Peter Rawert

Ausdrücklicher und mutmaßlicher Stifterwille

Zur Dogmatik des neuen § 83 BGB

Jahrgang 222 () / Heft 3, S. 301-339 (39)
Publiziert 20.06.2022

39,00 € inkl. gesetzl. MwSt.
Artikel PDF
DOI: 10.1628/acp-2022-0013
Zu den überkommenen Grundsätzen des deutschen Stiftungsrechts gehört das Prinzip der »Maßgeblichkeit des Stifterwillens«. Seinen wichtigsten positivrechtlichen Ausdruck findet es in § 85 BGB-alt. Obschon die Norm in ihrer seit dem 01.01.1900 weitgehend unveränderten Fassung das Wort »Stifterwillen« nicht enthält, legt sie fest, dass die Verfassung einer Stiftung – und damit insbesondere ihre Satzung – in erster Linie durch das Stiftungsgeschäft bestimmt wird, also durch die Willenserklärung eines Stifters, der das Bundes- oder Landesrecht nur dann vorgeht, wenn es – anders als im Regelfall – nicht abdingbar ist.
Personen

Rainer Hüttemann Keine aktuellen Daten verfügbar.

Peter Rawert Keine aktuellen Daten verfügbar.