Matthias Cornils

Ausgestaltung, nicht Autonomie: Die Anstaltsorganisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Domäne des Gesetzgebers

Zum Beschluss des BVerfG v. 23.7.2025 – 1 BvR 2578/24 (Rundfunk Berlin-Brandenburg)
Rubrik: Besprechungsaufsatz
Jahrgang 81 (2026) / Heft 12, S. 553-560 (8)
Publiziert 11.06.2026
DOI 10.1628/jz-2026-0163
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Beschreibung
Der RBB-Beschluss gehört sicherlich nicht zu den das Rundfunkverfassungsrecht tiefgreifend prägenden Entscheidungen des BVerfG. Immerhin: Er unterstreicht die organisatorische Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers hinsichtlich der von ihm errichteten öffentlich-rechtlichen Anstalten. Verfehlte Vorstellungen einer Organisationsautonomie der Anstalt werden überzeugend zurückgewiesen. Steht beim Organisationsrecht die Rundfunkgewährleistung als Ausgestaltungsauftrag im Vordergrund, durchziehen die Entscheidung doch auch Splitter einer abwehrrechtlichen Verarbeitung. Das Verhältnis von objektivrechtlicher Funktionsgewährleistung und Freiheitsrecht, Ausgestaltung und Eingriff wirft indes schon prozessual, aber auch in der Sache noch immer Fragen auf.