Christian Armbrüster
Ausschluss von Pandemierisiken in der Reiseversicherung
BGH, Urteil v. 5.11.2025 – IV ZR 109/24 (KG)
Rubrik: Anmerkung: Bürgerliches Recht
Publiziert 14.01.2026
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Der IV. Zivilsenat des BGH beschäftigt sich in seiner Entscheidung
mit der Transparenz und der inhaltlichen Angemessenheit
eines klauselmäßigen Ausschlusses für Pandemierisiken in der
Reiseversicherung und sieht weder einen Verstoß gegen § 307
Abs. 1 Satz 2 noch gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. Christian
Armbrüster stimmt dem Urteil im Wesentlichen zu und erörtert
mögliche weiter reichende Folgerungen für die AGB-rechtliche
Transparenzkontrolle.