BAG, Urteil v. 7. 2. 2019 - 6 AZR 75/18.
 Rubrik: Entscheidungen: Arbeitsrecht. Bürgerliches Recht 
    Publiziert 16.09.2019 
 -  Artikel PDF
 -  Freier Zugang
 -   10.1628/jz-2019-0314
 
 Beschreibung 
  Personen 
  Rezensionen 
  Beschreibung 
 Für den Abschluss eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrags besteht nach Auffassung des BAG kein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB i. V. mit §§ 312g Abs. 1, 312b BGB. Dennoch kommt der Senat im Ergebnis zur Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrags, da das Gebot fairen Verhandelns verletzt worden sei. Maximilian Zimmer (JZ 2019, 897) erörtert, ob dieses Gebot i. S. eines allgemeinen Grundsatzes auch in anderen Konstellationen, in denen kein spezieller gesetzlicher Schutz strukturell oder situationsbedingt unterlegener Vertragsparteien existiert, zur Anwendung kommen könnte.