Simon Kempny
Beamtenbesoldung: Fortentwicklung der Maßstäbe und Rückbau verfehlter Sonderdogmatik durch den Zweiten Senat des BVerfG
Zu dem Beschluss über die Berliner Besoldungsordnungen A der Jahre 2008 bis 2020 vom 17.9.2025 – 2 BvL 20/17 u.a.
Rubrik: Besprechungsaufsatz
Publiziert 14.01.2026
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- 10.1628/jz-2026-0011
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Der Zweite Senat des BVerfG hat im Wege der konkreten Normenkontrolle
die Besoldungsordnungen A des Landes Berlin im
Zeitraum von 2008 bis 2020 mit wenigen Ausnahmen für mit
dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. In Folge des Beschlusses
dürften sämtliche Besoldungsordnungen in Bund und Ländern
(zusätzlichen) verfassungsrechtlichen Zweifeln unterliegen. Die
Entscheidung ist sowohl hinsichtlich der Weiterentwicklung der
inhaltlichen als auch der Verfahrensanforderungen an die Gesetzgeber
zu begrüßen, insbesondere was die Abkehr (nun
auch) des Zweiten Senats von einer Prozeduralisierungs-Sonderdogmatik
betrifft, auf deren Grundlage bisher zwingend im
Gesetzgebungsverfahren zu erfüllende Begründungspflichten
angenommen wurden.