Rechtswissenschaft

Herbert Roth

Beweislastprobleme um Verletzungen der Aufklärungspflicht bei Kapitalanlagen

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 70 () / Heft 22, S. 1081-1086 (6)

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Klärt die beratende Bank einen Anlageinteressenten über ihr zugeflossene Rückvergütungen nicht auf, so verletzt sie den Beratungsvertrag. Der Anleger kann aber die erforderliche Kausalität zwischen der Pflichtverletzung und einem durch den Anlageerwerb entstandenen Schaden häufig nicht beweisen. Der Beitrag befasst sich mit der Legitimität einer beweisrechtlichen Besserstellung des fehlerhaft beratenen Anlegers durch eine richterrechtliche Beweislastumkehr.
Personen

Herbert Roth lehrte von 1987 bis 2016 Zivilprozessrecht und Bürgerliches Recht an den Universitäten Heidelberg, Münster und Regensburg.