BGH, Beschluss v. 14. 11. 2018 - XII ZB 292/16 (OLG Bamberg).
 Rubrik: Entscheidungen: Bürgerliches Recht. Verfassungsrecht 
    Publiziert 24.06.2019 
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-   10.1628/jz-2019-0230
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 Der BGH hält die kollisionsrechtliche Regelung des Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB, der eine unter Beteiligung eines bzw. einer nach ausländischem Recht ehemündigen Minderjährigen geschlossene Ehe nach deutschem Recht als Nichtehe qualifiziert, für verfassungswidrig. Stephan Rixen (JZ 2019, 628) stimmt im Ergebnis zu, hält angesichts der unzureichenden Auseinandersetzung des Senats mit den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstäben aber für offen, ob sich das BVerfG in der Sache mit der Vorlage befassen wird.
