BGH, Urteil v. 16. 5. 2017 - VI ZR 266/16 (LG Berlin).
 Rubrik: Entscheidungen: Bürgerliches Recht. Strafrecht 
    Publiziert 16.07.2018 
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-   10.1628/002268818X15185228554658
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 Nach Auffassung des VI. Zivilsenats des BGH stellt der Irrtum über die Erlaubnispflicht nach § 54 KWG aus strafrechtlicher Sicht einen Verbotsirrtum dar. Christian Schröder (JZ 2018, 255) stimmt dem Urteil zu, weist aber darauf hin, dass die strafrechtliche Auslegung des § 54 KWG nicht ohne weiteres verallgemeinert werden darf, und erörtert die ebenfalls in der Entscheidung aufgeworfene Frage, unter welchen Voraussetzungen anwaltliche Beratung zur Unvermeidbarkeit des Verbotsirrtums führt.
