Rechtswissenschaft

BGH, Urteil v. 16. 5. 2017 – VI ZR 266/16 (LG Berlin).

Rubrik: Entscheidungen: Bürgerliches Recht. Strafrecht
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 73 () / Heft 5, S. 253-255 (3)

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Nach Auffassung des VI. Zivilsenats des BGH stellt der Irrtum über die Erlaubnispflicht nach § 54 KWG aus strafrechtlicher Sicht einen Verbotsirrtum dar. Christian Schröder (JZ 2018, 255) stimmt dem Urteil zu, weist aber darauf hin, dass die strafrechtliche Auslegung des § 54 KWG nicht ohne weiteres verallgemeinert werden darf, und erörtert die ebenfalls in der Entscheidung aufgeworfene Frage, unter welchen Voraussetzungen anwaltliche Beratung zur Unvermeidbarkeit des Verbotsirrtums führt.
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