Rechtswissenschaft

BGH, Urteil v. 16. 7. 2019 – II ZR 175/18 (OLG Jena).

Rubrik: Entscheidungen: Bürgerliches Recht. Gesellschaftsrecht
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 74 () / Heft 23, S. 1158-1162 (5)
Publiziert 03.12.2019

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Der BGH ordnet Verträge, mit denen sich eine GmbH zur Teilabführung ihres Gewinns verpflichtet, rein schuldrechtlich ein, wenn der abzuführende Anteil unter 50 % liegt. Sebastian Mock (JZ 2019, 1162) sieht in der Entscheidung gleichwohl eine Weiterentwicklung des GmbH-Vertragskonzernrechts und stimmt dem Senat – einschließlich der bei Formwandel der GmbH in eine AG aufrechterhaltenen Wirksamkeit des Vertrags – im Wesentlichen zu.
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