BGH, Urteil v. 2. 9. 2021 - III ZR 63/20 (OLG Düsseldorf).
 Rubrik: Entscheidungen: Bürgerliches Recht 
    Publiziert 17.01.2022 
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-   10.1628/jz-2022-0035
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 Gegenstand der Entscheidung des III. Zivilsenats des BGH ist die Frage, inwieweit ärztliche Informations- und Aufklärungsformulare einer AGB-Kontrolle unterworfen sind. Der BGH sieht in der im verwendeten Formular vorgesehenen Bestätigung der Aufklärung über die Notwendigkeit einer (privat kostenpflichtigen) Früherkennungsuntersuchung durch Unterschrift des Patienten keine Abweichung von der gesetzlichen Beweislastregelung und damit keinen Verstoß gegen § 309 Nr. 12 BGB. Jens Prütting (JZ 2022, 95) stimmt dem im Ergebnis zu und weist auf die verbleibende Transparenzkontrolle entsprechender Klauseln hin.
