Rechtswissenschaft
BGH, Urteil v. 22. 2. 2018 – VII ZR 46/17 (OLG Düsseldorf).
Jahrgang 73 (2018) / Heft 13, S. 671-676 (6)
Der BGH verneint unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung die Möglichkeit des Werkbestellers, Schadensersatz in Höhe der fiktiven Mängelbeseitigungskosten zu verlangen. Ulrike Picker (JZ 2018, 676) stimmt dem im Ergebnis uneingeschränkt zu und sieht insoweit eine grundlegende Bedeutung der Ent-scheidung über das Werkvertragsrecht hinaus. Abzulehnen seien dagegen die Einordnung tatsächlich aufgewendeter Mangelbeseitigungskosten als Vermögensschaden sowie die Berechnungsmöglichkeit des Schadensersatzanspruchs nach dem Minderwert der Werkleistung.