BGH, Urteil v. 23. 5. 2017 - VI ZR 261/16 (OLG Düsseldorf)
 Rubrik: Entscheidungen: Bürgerliches Recht 
    Publiziert 16.05.2018 
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 Der VI. Zivilsenat des BGH erklärt den Geldentschädigungsanspruch nach einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts erst dann für vererblich, wenn er dem Opfer rechtskräftig zugesprochen worden ist. Haimo Schack (JZ 2018, 44) hält das für in mehrfacher Hinsicht wertungswidersprüchlich und für einen krassen Fall von Altersdiskriminierung.
