Rechtswissenschaft

BGH, Urteil v. 3. 3. 2020 – XI ZR 486/17 (LG Dresden).

Rubrik: Entscheidungen: Bürgerliches Recht. Zivilprozessrecht
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 75 () / Heft 17, S. 846-848 (3)
Publiziert 28.08.2020

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Der XI. Zivilsenat des BGH hat eine weitere Konstellation des Verbraucherwiderrufs entschieden, der – nach fehlerhafter Belehrung – viele Jahre (vorliegend knapp 12 Jahre ) nach der Willenserklärung erfolgt ist. In dem zugrundeliegenden Fall war von der beklagten Sparkasse in der Zwischenzeit bereits ein Vollstreckungsbescheid erwirkt worden. Andreas Piekenbrock (JZ 2020, 848) hält das Ergebnis des Senats – die Präklusion des Widerrufsrechts gemäß § 767 Abs. 2, § 797 Abs. 2 ZPO – für richtig und erörtert die unionsrechtlichen Implikationen des Falles.
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