Rechtswissenschaft

Ulrich G. Schroeter

»Brexit«, aber »rEEAmain«? Die Auswirkungen des EU-Austritts auf die EWR-Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 72 () / Heft 14, S. 713-718 (6)

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Die juristischen und politischen Diskussionen um den »Brexit« haben bislang die Frage offengelassen, welche Auswirkungen der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU auf dessen Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) hat. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, dass das Vereinigte Königreich trotz Brexits Vertragspartei des EWR-Abkommens bleibt, sofern die britische Regierung nicht ausdrücklich einen Rücktritt auch von diesem Abkommen erklärt. Solange dies nicht erfolgt, gelten wesentliche Teile des binnenmarktrelevanten EU-Rechts im Verhältnis zwischen dem Vereinigten Königreich und der Rest-EU fort, wenngleich in Form von EWR-Recht. Britische Unternehmen behalten dadurch auch nach dem Brexit weiterhin Zugang zum EWR- und EU-Binnenmarkt.
Personen

Ulrich G. Schroeter Geboren 1971; Studium der Rechtswissenschaft in Freiburg i.Br. und Lausanne; 2005 Promotion; 2011 Habilitation; 2012–17 Professor an der Universität Mannheim; seit 2017 Professor für Privatrecht an der Universität Basel.