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 Der BGH hat die Deutsche Bank in einem viel beachteten Urteil wegen Beratungspflichtverletzung im Zusammenhang mit einem sogenannten Zinsswap-Vertrag zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Matthias Lehmann (JZ 2011, 749) stimmt im Ergebnis zu, kritisiert aber dogmatische Unsauberkeiten sowie einzelne überspannte Formulierungen bei der Konkretisierung der Beratungspflicht.