Rechtswissenschaft
Bürgerliches Recht
Jahrgang 67 (2012) / Heft 3, S. 147-150 (4)
Der VIII. Zivilsenat des BGH hält auch bei dem branchenfremden Verkauf eines gebrauchten PKW durch eine GmbH an einen Verbraucher die §§ 474 ff. BGB für einschlägig. Ivo Bach (JZ 2012, 150) plädiert insoweit für einen abweichenden Ansatz konkreter Schutzwürdigkeitserwägungen. Außerdem habe eine Pflicht des Senats zur Vorlage an den EuGH hinsichtlich der Frage des Nacherfüllungsverlangens als Rücktrittsvoraussetzung bestanden.