Rechtswissenschaft
Bürgerliches Recht
Jahrgang 68 (2013) / Heft 3, S. 153-155 (3)
Der BGH lehnt einen Anspruch des Wohnungsberechtigten auf Herausgabe des Mietzinses ab, wenn der Eigentümer die Wohnung eigenmächtig vermietet, während der Wohnungsberechtigte aufgrund seines Zustands in einem Pflegeheim lebt. Jan Wilhelm (JZ 2013, 155) widerspricht der Entscheidung und legt die Aufteilung des Rechts an der Wohnung zwischen Eigentümer und Wohnungsberechtigtem differenziert dar.