Rechtswissenschaft
Bürgerliches Recht
Jahrgang 68 (2013) / Heft 6, S. 305-308 (4)
Der vom BGH an das Berufungsgericht zurückverwiesene Fall wirft international-privatrechtliche Fragen des Schuld-, Sachenund Stellvertretungsrechts auf. Thomas Rauscher (JZ 2013, 308) sieht im IPR begrüßenswerte Klärungen durch den BGH, weist jedoch darauf hin, dass der Fall, der bereits eine lange Prozessgeschichte hinter sich hat, aus atomrechtlichen Gründen ein weiteres Mal den EuGH beschäftigen könnte.