Rechtswissenschaft
Bürgerliches Recht
Jahrgang 69 (2014) / Heft 5, S. 252-256 (5)
Der BGH lehnt die Anknüpfung einer zivilrechtlichen Haftung an den Verstoß gegen § 31d WpHG weiterhin ab. Eine solche sei auch durch Unionsrecht – trotz des Ablaufs der Umsetzungsfrist für die Finanzmarktrichtlinie (MiFiD) – nicht geboten. Dörte Poelzig (JZ 2014, 256) erörtert dieses Ergebnis vor dem Hintergrund der Entwicklungen eines »private enforcement« in anderen Rechtsbereichen. So könne vor allem die Entwicklung im Kartellrecht den Diskurs über eine zivilrechtliche neben der aufsichtsrechtlichen Durchsetzung des Kapitalmarktrechts bereichern.