Rechtswissenschaft
Bürgerliches Recht
Jahrgang 69 (2014) / Heft 23, S. 1166-1168 (3)
Der BGH hat eine Entscheidung des OLG Schleswig aufgehoben, welches zu Lasten einer Fahrradfahrerin eine Mitverschuldensquote von 20 % hinsichtlich der bei einem Unfall erlittenen Kopfverletzungen angenommen hat, weil sie keinen Schutzhelm getragen hatte. Alexander Morell (JZ 2014, 1168) stimmt dem BGH zwar im Ergebnis zu, kritisiert aber die Begründung des Senats, insbesondere soweit diese maßgeblich auf das »allgemeine Verkehrsbewusstsein« rekurriert.