Bürgerliches Recht
 Rubrik: Entscheidungen 
    Publiziert 09.07.2018 
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 Der BGH stellt in einem Fall der Kollision mit einer Sicherungsübereignung zugunsten des in die Vermieterstellung eintretenden Grundstückserwerbers für die Entstehung von dessen Vermieterpfandrecht auf den vor dem Grundstückserwerb liegenden Zeitpunkt der Einbringung der Sache in die Mieträume ab. Jan Wilhelm (JZ 2015, 346, in diesem Heft) erörtert insbesondere die vom BGH übergangenen Fragen der Möglichkeit und gegebenenfalls der Auswirkungen eines vom ursprünglichen Vermieter/Pfandgläubiger erklärten Rangrücktritts.
Roman Lehner : Zivilrechtlicher Diskriminierungsschutz und Grundrechte
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