Rechtswissenschaft
Bürgerliches Recht
Jahrgang 70 (2015) / Heft 22, S. 1106-1109 (4)
Der BGH hat in seiner Entscheidung die Anforderungen an die Individualisierung des geltend gemachten prozessualen Anspruchs für die Hemmung der Verjährung durch Einleitung eines Güteverfahrens näher bestimmt. Jennifer Antomo (JZ 2015, 1109) hält die aufgestellten Voraussetzungen für nicht zu streng und erörtert die Aussichten von Haftungsprozessen in Fällen anwaltlich gestellter, nicht jenen Anforderungen genügender Güteanträge.