Bürgerliches Recht
 Rubrik: Entscheidungen 
    Publiziert 09.07.2018 
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 Der BGH hatte in seiner Entscheidung über die Ausübung eines Verbraucher-Widerrufsrechts zu befinden. Der Käufer hatte unter Verweis auf eine »Tiefpreisgarantie«, mit der der Verkäufer geworben hatte, von diesem - erfolglos - einen Preisnachlass gefordert. Der BGH hält die daraufhin erfolgte Ausübung des Widerrufsrechts nicht für rechtsmissbräuchlich. Peter Mankowski (JZ 2016, 787, in diesem Heft) stimmt dem zu: Das verbraucherschützende Widerrufsrecht könne grundsätzlich aus beliebigen Gründen ausgeübt werden, Treu und Glauben seien nur in schwerwiegenden Ausnahmefällen verletzt.
