Rechtswissenschaft
Bürgerliches Recht
Jahrgang 72 (2017) / Heft 5, S. 262-264 (3)
Zuschauer, deren Verhalten im Stadion – im zu entscheidenden Fall das Werfen von Sprengkörpern – dazu führt, dass gegen den veranstaltenden Verein eine Verbandsstrafe verhängt wird, können nach dem Urteil des BGH auch insoweit in Regress genommen werden. Marc-Philippe Weller, Nina Benz und Roman Wolf (JZ 2017, 237, in diesem Heft) beleuchten die verschiedenen Fallgruppen der Haftung des Veranstalters, begrüßen die Entscheidung des BGH zum Zuschauer-Regress und erörtern deren Konsequenzen.