Bürgerliches Recht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 68 (2013) / Heft 18, S. 894-897 (4)
Publiziert 04.10.2018
DOI 10.1628/jz-2013-0002
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Beschreibung
Der BGH bejaht die Schadensersatzpflicht eines Telekommunikationsunternehmens für den Wegfall der Nutzungsmöglichkeit bei Ausfall des Internetanschlusses. Gerald Spindler (JZ 2013, 897) stimmt der Entscheidung im Wesentlichen zu und erörtert Weiterungen der Anerkennung des Internetzugangs als Teil der materiellen Lebensgrundlage durch den Senat.