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-   10.1628/jz-2013-0002
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 Der BGH bejaht die Schadensersatzpflicht eines Telekommunikationsunternehmens für den Wegfall der Nutzungsmöglichkeit bei Ausfall des Internetanschlusses. Gerald Spindler (JZ 2013, 897) stimmt der Entscheidung im Wesentlichen zu und erörtert Weiterungen der Anerkennung des Internetzugangs als Teil der materiellen Lebensgrundlage durch den Senat.
