Bürgerliches Recht - Beweislast für haftungsbegründende Kausalität bei grobem Behandlungsfehler des Tierarztes
 Rubrik: Entscheidungen 
    Publiziert 09.07.2018 
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 Wie bei der humanmedizinischen Behandlung nimmt der BGH auch bei grobem Behandlungsfehler des Tierarztes eine Umkehr der Beweislast für die haftungsbegründende Kausalität an. Martin Fielenbach (JZ 2016, 966) kritisiert die Begründung, die allein auf Billigkeitserwägungen zurückgreife, und hält die Regeln des Anscheinsbeweises für vorzugswürdig.
