Rechtswissenschaft
Bürgerliches Recht. Insolvenzrecht
Jahrgang 70 (2015) / Heft 10, S. 520-525 (6)
Der IX. Zivilsenat des BGH nimmt in seinem Urteil grundlegend zu Rechtsnatur und Auswirkungen eines vereinbarten Rangrücktritts Stellung. Sebastian Mock (JZ 2015 525) stellt die kaum zu überschätzende Bedeutung der Entscheidung für die Unternehmensfinanzierung heraus und stimmt dem Senat in den wesentlichen Erwägungen zu, weist aber auf Probleme des Anlegerschutzes in nicht regulierten Märkten hin.