Rechtswissenschaft

Bürgerliches Recht, Urheberrecht

Rubrik: Entscheidungen
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 71 () / Heft 6, S. 313-318 (6)

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Nach der Entscheidung des BGH sind einbettende links (FilmWiedergabe im Wege des »framing«) auf erlaubte, im Internet frei zugängliche Werkwiedergaben keine (erneute) öffentliche Zugänglichmachung i. S. des § 15 UrhG. Michael Grünberger (JZ 2016, 318) hält diese Lösung für nicht weiterführend im Sinne eines nachhaltigen Verwertungsmodells und weist zugleich auf die Haftungsrisiken des Link-Setzers für den Fall hin, dass die Inhalte von einem Dritten ohne Zustimmung des Rechteinhabers und damit rechtswidrig frei zugänglich gemacht wurden.
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