Rechtswissenschaft
Bürgerliches Recht. Wettbewerbsrecht
Jahrgang 71 (2016) / Heft 13, S. 677-681 (5)
Der I. Zivilsenat des BGH gestaltet in seiner Entscheidung zur Haftung eines Portalbetreibers für nutzerseitige Bewertungen die höchstrichterlichen Vorgaben zur Online-Verbreiterhaftung weiter aus. Boris P. Paal (JZ 2016, 681) ordnet das Urteil in den Kontext der aktuellen Diskussionen ein und nimmt kritisch Stellung insbesondere zum Vorliegen eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses, zu den Anforderungen an Prüfpflichten für Portalbetreiber sowie zur Heranziehung des europarechtlich determinierten Haftungsregimes aus dem Telemediengesetz (nunmehr) auch für Unterlassungsansprüche.