Bürgerliches Recht. Zwangsvollstreckungsrecht
 Rubrik: Entscheidungen 
    Publiziert 09.07.2018 
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 Der »moderne« Gesetzgeber neigt zunehmend dazu, Rechtssuchende beim Zugang zu den Gerichten Formularzwängen zu unterwerfen. Der BGH hat die Latte für die Zulässigkeit und Ausgestaltung solcher Formularzwänge hoch gehängt, indem er sie am Grundrecht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes misst, und dabei verlangt, dass die mit ihnen verbundenen Einschränkungen verhältnismäßig sein müssen. Ekkehard Becker-Eberhard (JZ 2014, 961) stimmt dem zu und erinnert daran, dass die Rechtsprechung schon seit jeher die Tendenz verfolgt, den Zugang zu den Gerichten von überzogenen Formzwängen frei zu halten.
