BVerfG, Urteil v. 19. 12. 2017 - 1 BvL 3/14, 4/14.
 Rubrik: Entscheidungen: Verfassungsrecht 
    Publiziert 18.07.2018 
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-   10.1628/jz-2018-0132
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 Für das Fach Humanmedizin steht einer immer weiter wachsenden Zahl von Studienplatz-Bewerbern eine wesentlich niedrigere Zahl von Studienplätzen gegenüber. Das BVerfG hat in seiner Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden eines Bewerbers und einer Bewerberin, die nicht zum Zuge gekommen sind, die Regelung der Studienplatzvergabe in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig erklärt. Anika Klafki (JZ 2018, 541, in diesem Heft) analysiert die Begründung des Senats und konstatiert einen weitreichenden Anpassungsbedarf im Hochschulzulassungsrecht.
