Rechtswissenschaft
BVerwG, Urteil v. 20. 12. 2020 – 6 C 11.18 (OVG Münster).
Jahrgang 76 (2021) / Heft 20,
S. 1000-1007 (8)
Publiziert 07.10.2021
Das BVerwG hat die jahrzehntelange Beobachtung eines Publizisten durch den Verfassungsschutz für rechtswidrig erachtet, weil diese ins Blaue hinein ohne hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte erfolgte, dass der Beobachtete eine verfassungsfeindliche Organisation aktiv unterstützt. Karoline Maria Linzbach und Klaus Ferdinand Gärditz (JZ 2021, 1007) stimmen der Entscheidung zu und ordnen sie in die verfassungsrechtliche Diskussion ein.