Norbert P. Flechsig
Cloud-Computing und angemessener Interessenausgleich
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Der Beitrag befasst sich mit dem Urteil des EuGH in der Rechtssache C-433/20, mit dem der EuGH entschieden hat, dass die Privatkopieausnahme auch die Speicherung eines geschützten Werks in der Cloud für private Zwecke freistellt und die Rechtsinhaber dafür einen angemessenen Ausgleich erhalten müssen. Er geht der Frage nach, welche Rechtsfolgen sich nach dem Urteil für das Cloud-Computing ergeben, ob und auf welchem Wege dem Urheber ein angemessener Ausgleich gegen den Cloud-Computing-Dienstleister zusteht bzw. zustehen kann. In Reaktion auf das Urteil sollte der Gesetzgeber auch gegen Cloud-Computing-Dienstleister einen Anspruch auf angemessene Vergütung vorsehen. Der Beitrag macht einen entsprechenden Vorschlag.