Johann Seidel

Das Autonomieparadox oder warum die Patientenverfügung keine Einwilligung ist

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 81 (2026) / Heft 8, S. 342-348 (7)
Publiziert 09.04.2026
DOI 10.1628/jz-2026-0115
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Beschreibung
Nach herrschender Meinung ist eine Patientenverfügung eine Einwilligung. Dies wird unter anderem damit begründet, dass der Betroffene in seiner Patientenverfügung bereits entschieden habe, wie mit ihm in einer bestimmten Situation verfahren werden solle. Daher sei es autonomiefeindlich, die Patientenverfügung nicht als Einwilligung einzuordnen und damit einen Dritten, beispielsweise einen Betreuer, involvieren zu müssen. Im Folgenden soll gezeigt werden, dass das Gegenteil zutrifft. Dass es also - auch wenn dies zunächst paradox erscheint - autonomiefreundlicher ist, in einer Patientenverfügung keine Einwilligung zu sehen und diese stattdessen von einem Dritten erklären zu lassen.