Ekkehard Hofmann

Das (ehemals) strenge Kontrollregime zur Einhaltung der Klimazielegemäß§ 8KSGa.F. undseine Einklagbarkeit durch Naturschutzverbände

OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 30.11.2023 – 11 A 1/23 (VG Berlin)
Rubrik: Anmerkung: Öffentliches Recht
Jahrgang 80 (2025) / Heft 14, S. 681-684 (4)
Publiziert 28.07.2025
DOI 10.1628/jz-2025-0238
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Beschreibung
Das OVG Berlin Brandenburg hat Ende 2023 die damalige Bundesregierung verurteilt, ein Sofortprogramm im Sinne des § 8 Abs. 1 KSG (a.F.) zur Sicherstellung der Einhaltung zulässiger Jahresemissionsmengen zu beschließen. Ekkehard Hofmann erörtert die Zulässigkeitsvoraussetzungen für entsprechende Klagen von Naturschutzverbänden sowie die materiellrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen und stimmt der Entscheidung in den wesentlichen Punkten zu. Nachdem der Gesetzgeber sein einst ambitioniertes Kontrollregime in § 8 KSG abgeschwächt hat, werde die Entscheidung in der Revisionsinstanz voraussichtlich nicht gehalten werden. Das BVerwG wartet derzeit die Entscheidung des BVerfG über Verfassungsbeschwerden gegen jene Änderungen des Klimaschutzgesetzes ab.