Rechtswissenschaft
Michael Grünberger
Das »generische Maskulinum« vor Gericht
Zu BGH, Urteil v. 13. 3. 2018 – VI ZR 143/17
Jahrgang 73 (2018) / Heft 14, S. 719-727 (9)
Der BGH (JZ 2018, 733, in diesem Heft) hat entschieden, dass eine Kundin keinen Anspruch gegen ihre Sparkasse hat, in der gesamten Vertragskommunikation ausschließlich oder zusätzlich mit grammatisch weiblichen Personenbezeichnungen bezeichnet zu werden. Das Urteil ist auch in der Öffentlichkeit auf großes Interesse gestoßen – scheint damit doch die Gefährdung der »Freiheit des Sprechens« mittels zivilrechtlich durchsetzbarer Pflichten zur Verwendung geschlechtergerechter Sprache vorerst gebannt. Der Beitrag kritisiert die einzelnen Schritte in der Entscheidungsbegründung und schlägt eine gleichheitsrechtliche Lösung des Problems vor.