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Cover von: Das Internationale Privatrecht im neuen Zivilgesetzbuch Puerto Ricos - Abkehr vom common law
Jürgen Samtleben

Das Internationale Privatrecht im neuen Zivilgesetzbuch Puerto Ricos - Abkehr vom common law

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 88 (2024) / Heft 3, S. 586-609 (24)
Publiziert 18.09.2024
DOI 10.1628/rabelsz-2024-0037
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  • Open Access
    CC BY 4.0
  • 10.1628/rabelsz-2024-0037
Beschreibung
Puerto Rico hat 2020 ein neues Zivilgesetzbuch erlassen, das in seinem Einleitungstitel auch das Internationale Privatrecht regelt. An dem Zivilgesetzbuch wurde über 20 Jahre gearbeitet. Es löst das alte Zivilgesetzbuch von 1902/1930 ab, das auf der spanischen Tradition des Landes beruht. Seine Bestimmungen wurden aber vom common law überlagert, da die Insel seit 1898 zum Territorium der USA gehört. Gegen diesen Einfluss des common law richtete sich die Reformbewegung, die zur Schaffung des neuen Zivilgesetzbuchs führte. In seinem Art. 1 postuliert es die Zugehörigkeit zum civil law und erklärt dessen Methodik und Auslegungsmethoden für allein verbindlich. Diese Entwicklung spiegelt sich auch im Bereich des Internationalen Privatrechts, das bei den Beratungen heftig umstritten war. Das im Endstadium der Beratungen neu entworfene Kapitel über „Conflicto de Leyes“ greift auf verschiedene Quellen zurück, die nicht zu einer wirklichen Einheit verbunden sind, und ist zum Teil auch mit redaktionellen Unsicherheiten behaftet. Der Rechtsprechung ist damit aufgegeben, aus diesen heterogenen Regelungen ein schlüssiges System zu entwickeln. Ein Rückgriff auf das common law ist dabei nach Art. 1 des Zivilgesetzbuchs ausdrücklich ausgeschlossen.