Lukas Eitel

Das Verhältnis von bürgerlichem Recht und anwaltlichem Berufsrecht

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 81 (2026) / Heft 11, S. 496-500 (5)
Publiziert 29.05.2026
DOI 10.1628/jz-2026-0149
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Beschreibung

Nach der nahezu unangefochtenen Rechtsprechung des IX. Zivilsenates des BGH wird das bürgerlich-rechtliche Mandatsverhältnis von einem engen Pflichtenband umschlossen, welches aus der Stellung des Rechtsanwaltes als Organ der Rechtspflege gewoben ist. Der Beitrag sucht demgegenüber nachzuweisen, dass der Rechtsanwalt nach gerichtsverfassungsrechtlicher
Ausgestaltung allein dem Privatrecht überwiesen und das Mandatsverhältnis folgerichtig zivilistischen Maßstäben unterworfen ist.