Data Act und Gemeinwohl
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- 10.1628/jz-2026-0034
Der Data Act ist seit September 2025 in allen EU-Mitgliedstaaten
direkt anwendbar und revolutioniert in seinen Kapiteln 2, 3
und 4 die Rechte auf Zugang zu Daten vernetzter Produkte
und verbundener Dienste. Ein wichtiger Aspekt blieb jedoch
bislang weitgehend unbeachtet: Die privatwirtschaftlich geprägten
Regelungen betreffen auch die öffentliche Hand. Der
Beitrag erörtert die konkrete Anwendbarkeit der in Kapitel 2
Data Act enthaltenen Regelungen auf öffentliche Stellen und
plädiert für eine am EU-Wettbewerbsrecht orientierte Auslegung
des EU-Datenwirtschaftsrechts. Dadurch könnten sich
neue Chancen für eine gemeinwohlorientierte Daten-Governance
ergeben. Handlungsoptionen und regulatorische Grenzen
für den nationalen Gesetzgeber werden schließlich vor dem
Hintergrund des Kommissionsvorschlags zum „Digitalen Omnibus"
gewürdigt.