Rechtswissenschaft

Michael Stürner, Christoph Wendelstein

Datenschutzrechtliche »Sammelklagen« im Zuständigkeitsregime der Brüssel Ia-VO

Zugleich Besprechung von EuGH, Urteil v. 25. 1. 2018 – C-498/16, Maximilian Schrems ./. Facebook Ireland Ltd.

Rubrik: Besprechungsaufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 73 () / Heft 22, S. 1083-1092 (10)

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Aus Anlass der Entscheidung des EuGH in der Sache Schrems gegen Facebook (JZ 2018, 1099, in diesem Heft) befasst sich der nachfolgende Beitrag mit der internationalen Zuständigkeit für Klagen wegen Datenschutzverstößen. Solche Ansprüche sind im Regelfall deliktisch zu qualifizieren. Eine vertragliche Einordnung kommt nur ausnahmsweise in Betracht. Der Verbrauchergerichtsstand ist nur für vertragliche Ansprüche eröffnet; eine »Annexzuständigkeit« für deliktische Ansprüche besteht nicht. Die Abtretung von Ansprüchen gegen Datenverarbeiter führt hinsichtlich vertraglicher Ansprüche auch dann nicht zur Eröffnung des Verbrauchergerichtsstandes, wenn es sich bei Zessionar und Zedenten um Verbraucher handelt.
Personen

Michael Stürner geboren 1975; Studium der Rechtswissenschaft in Würzburg, Genf, München und Oxford; 2002 Promotion; 2009 Habilitation; Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder).

Christoph Wendelstein Geboren 1982; Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Tübingen und Passau; 2012 Promotion; 2010–12 Rechtsreferendar am LG Stuttgart; 2011–12 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der juristischen Fakultät der Universität Tübingen; Akademischer Rat a.Z. an der Universität Konstanz.
https://orcid.org/0000-0001-8653-8386