Rechtswissenschaft

Matthias Roßbach

Der Auslandszeuge im parlamentarischen Untersuchungsausschuss

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 69 () / Heft 20, S. 975-981 (7)

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Grenzüberschreitende Geheimdiensttechnik führte zur Einsetzung des NSA-Untersuchungsausschusses. Aber wie kann ein Parlamentsausschuss grenzüberschreitend ermitteln? Die verschiedenen Möglichkeiten der Vernehmung von Auslandszeugen bergen nicht nur politisches Konfliktpotential, sondern auch zahlreiche Rechtsprobleme, auf die das PUAG kaum Antworten gibt. Es bedarf daher eines Rückgriffs auf Verfassungs-, Völker- und Strafprozessrecht, durch den das Untersuchungsausschussrecht an die internationale Verflechtung angepasst, in diesem Sinne also »internationalisiert« wird.
Personen

Matthias Roßbach Geboren 1984; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Münster und der University of Cambridge; 2008 und 2011 Juristische Staatsexamina; 2011–12 Master of Laws (LL.M.) an der Yale Law School; 2012–13 Visiting Researcher an der Harvard Law School; 2013–17 Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Prozessbevollmächtigten des Bundesrates im NPD-Verbotsverfahren; 2013–18 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Finanzrecht der Humboldt-Universität zu Berlin (Prof. Dr. Christian Waldhoff); 2018 Promotion; derzeit Leitender Ministerialrat in der Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund.