Rechtswissenschaft
Matthias Roßbach
Der Auslandszeuge im parlamentarischen Untersuchungsausschuss
Jahrgang 69 (2014) / Heft 20, S. 975-981 (7)
Grenzüberschreitende Geheimdiensttechnik führte zur Einsetzung des NSA-Untersuchungsausschusses. Aber wie kann ein Parlamentsausschuss grenzüberschreitend ermitteln? Die verschiedenen Möglichkeiten der Vernehmung von Auslandszeugen bergen nicht nur politisches Konfliktpotential, sondern auch zahlreiche Rechtsprobleme, auf die das PUAG kaum Antworten gibt. Es bedarf daher eines Rückgriffs auf Verfassungs-, Völker- und Strafprozessrecht, durch den das Untersuchungsausschussrecht an die internationale Verflechtung angepasst, in diesem Sinne also »internationalisiert« wird.