Joachim Lege
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und die Polizeikosten bei Fußball-Bundesligaspielen - One size fits all?
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Die Entscheidung des BVerfG zu den Polizeikosten bei sogenannten Hochrisikospielen der Fußball-Bundesliga hat viel Aufmerksamkeit erfahren - Fußball ist nach wie vor ein Gegenstand von allgemein-gesellschaftlichem Interesse. Allerdings ist die Frage, ob »die Gesellschaft«, genauer der Staat, in dem sie verfasst ist, deshalb die Kosten solcher Spiele tragen sollte, notorisch umstritten. Das BVerfG hat sie im Ergebnis zutreffend beantwortet: Die Kosten können den Verursachern, also den Veranstaltern des Profifußballs, auferlegt werden. Die Begründung weckt indes Zweifel, die über den Fall hinausgehen: Darf Verfassungsrecht wirklich so simpel sein? Darf es das einfache Recht - hier das Recht der staatlichen Gefahrenabwehr (Polizeirecht) - derart leicht aushebeln? Nicht zuletzt wegen dieser Zweifel soll die Geschichte im Folgenden von Anfang an erzählt werden.