Rechtswissenschaft

Armin Engländer

Der Rücktritt vom versuchten Unterlassungsdelikt durch bloßes Untätigbleiben

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 67 () / Heft 3, S. 130-133 (4)

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Nach bislang einhelliger Meinung ist ein Rücktritt vom versuchten Unterlassungsdelikt durch bloßes Untätigbleiben ausgeschlossen. Der folgende Beitrag unterzieht diese Auffassung einer Revision und zeigt auf, dass es auf der Grundlage der von der h. M. vertretenen Gesamtbetrachtungslehre sehr wohl Fälle geben kann, in denen der Täter bereits durch Nichtstun strafbefreiend vom Versuch des Unterlassungsdelikts zurücktritt.
Personen

Armin Engländer Geboren 1969; Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt a.M.; 2002 Promotion; 2008 Habilitation; derzeit Privatdozent und Akademischer Rat im Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.