Rainer Wernsmann, Till Valentin Meickmann
Der unmittelbare Durchgriff des Bundes auf die Verfassungen der Länder
Rubrik: Aufsätze
Publiziert 14.01.2026
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Die Reform der sogenannten Schuldenbremse im Frühjahr 2025
eröffnet den Ländern einen eigenen strukturellen Neuverschuldungsspielraum
und setzt strengere Schuldenregeln in den Ländern
außer Kraft. Dieser unmittelbare Durchgriff des verfassungsändernden
Bundesgesetzgebers auch auf die Landesverfassungen
wirft eine Reihe von Auslegungsfragen auf und führt
zu einer Kernfrage der Bundestaatlichkeit: Wie weit darf der
verfassungsändernde Bundesgesetzgeber auf die Verfassungen
der Länder durchgreifen, ohne den durch Art. 79 Abs. 3 GG
geschützten Kern des Bundesstaatsprinzips zu verletzen?