Rechtswissenschaft

Ludwig Gieseke

Der Wiener Kongress und die Bemühungen deutscher Buchhändler um zeitgemäße Regelungen für den Buchhandel

Jahrgang 9 () / Heft 2, S. 173-187 (15)

The article focusses on an interesting side-effect of the Vienna Congress in 1814/1815: the endeavor of the German Booktrade Organisations to install legal rules against stealing into print into the post-Congress-political order. While the Congress was primarily focussing on the reorganisation of Europe, it was also influential to prepare a nation-building in Germany. In that context the programme to fight book piracy in the German territories did play an interesting role. Vor gut 200 Jahren, am 8. Juni 1815, endete der Wiener Kongress mit dem Beitritt von zunächst 35 deutschen Staaten zum Deutschen Bund, einem Staatenbund, der bis 1866 existierte. Dieser Kongress und seine politischen Ergebnisse hatten in der historisch-politischen wie auch in der allgemeinen Wahrnehmung lange Zeit, gerade im 19. Jahrhundert, ein negatives Image. Das geht nicht zuletzt auf Heinrich von Treitschke zurück. Wohl unter dem Eindruck der Reichsgründung von 1871 nannte er die Bundesakte »die unwürdigste Verfassung, welche je einem großen Kulturvolke von eingeborenen Herrschern auferlegt ward«. Eine heutige Untersuchung sollte aber, ausgehend von damaligen Gegebenheiten, nüchtern sein. Dazu soll die folgende Kurzdarstellung, auf für Deutschland Wesentliches beschränkt, beitragen. Zugleich soll sie darüber berichten, wie der »Büchernachdruck« und die »Preßfreiheit« damals in Wien behandelt wurden.
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