Rechtswissenschaft

Leo Schapiro

Die Angaben zum Kunstwerk in den Versteigerungskatalogen von Auktionshäusern

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 68 () / Heft 11, S. 549-557 (9)

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Die Instanzrechtsprechung versagt mehrheitlich dem Ersteigerer eines Kunstgegenstandes Gewährleistungsansprüche gegen das Auktionshaus, wenn das Werk nicht der Beschreibung im Versteigerungskatalog entspricht. Denn die Gerichte werten die Katalogangaben nicht als Beschaffenheitsangabe. Der Beitrag zeigt, dass diese Ansicht nicht überzeugt und selbst die üblichen Freizeichnungsklauseln in den AGB der Auktionshäuser deren Haftung für die Katalogangaben nicht ausschließen können.
Personen

Leo Schapiro Geboren 1982; Studium der Rechtswissenschaft in Berlin und Kiel; 2008–10 Referendariat am KG Berlin; 2011 Promotion; seit 2011 Rechtsanwalt in Berlin.