Rechtswissenschaft

Lucas Hartmann

Die Aufhebung rechtmäßiger Urteile wegen Rechtswidrigkeit

Rechtstheoretische und dogmatische Überlegungen zu einem unterbelichteten Alltagsphänomen revisionsgerichtlicher Praxis

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 77 () / Heft 15-16, S. 759-766 (8)
Publiziert 11.08.2022

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Nach gängiger Praxis heben Revisionsgerichte Urteile auf, wenn diese von einem revisionsgerichtlichen Präjudiz abweichen. Nimmt man die herrschende Meinung zu den revisionsgerichtlichen Befugnissen einer- und zur fehlenden Präjudizienbindung der Instanzgerichte andererseits ernst, erscheint dies jedoch als rechtswidrige Aufhebung rechtmäßiger Urteile. Anders ist dies, wenn – rechtstheoretisch fundiert – von einer Differenzierung zwischen Bindungs- und Kontrollmaßstab ausgegangen und den Revisionsgerichten nicht nur eine Rechtsfehler-, sondern auch eine Präjudizienkontrolle erlaubt wird. Dieser Ansatz kann bereits im geltenden Prozessrecht verortet werden – und zwar ohne dass es dafür der Annahme einer Präjudizienbindung bedürfte.
Personen

Lucas Hartmann Geboren 1988; Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg; 2014 Erste Juristische Prüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht der Universität Heidelberg; 2019 Zweite Juristische Staatsprüfung; 2019 Promotion; seit 2020 Habilitand am Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie der Universität Freiburg.
https://orcid.org/0000-0001-9622-4292