Rechtswissenschaft

Christoph Althammer

Die Bindung des Rechtsnachfolgers an den vom Rechtsvorgänger abgeschlossenen Prozessvergleich

Zu BGH, Urteil v. 14. 9. 2018 – V ZR 267/17

Rubrik: Besprechungsaufsatz
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 74 () / Heft 6, S. 286-292 (7)
Publiziert 15.03.2019

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Die zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmte Entscheidung des V. Zivilsenats (JZ 2019, 310, in diesem Heft) beschäftigt sich im Kontext von §§ 265, 325, 727 ZPO mit der streitigen Frage einer Drittwirkung des vom Veräußerer der streitbefangenen Sache abgeschlossenen Prozessvergleichs. Die Praxis wird das Judikat, das generell für die Vergleichsbefugnis von Prozessstandschaftern Bedeutung besitzt, aufgrund seiner (vordergründig) klaren Ergebnisse dankbar aufgreifen, während aus dogmatischer Sicht Widerspruch angebracht ist.
Personen

Christoph Althammer ist Professor für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Verfahrensrecht, Internationales Privatrecht sowie außergerichtliche Streitbeilegung an der Universität Regensburg.