Rechtswissenschaft

Michael Sonnentag

Die erbrechtliche Qualifikation des güterrechtlichen Viertels durch den EuGH und ihre Konsequenzen

Zugleich Besprechung von EuGH – Urteil v. 1. 3. 2018 – C-558/16 (Mahnkopf)

Rubrik: Besprechungsaufsatz
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 74 () / Heft 13, S. 657-666 (10)
Publiziert 02.07.2019

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Der EuGH hat das güterrechtliche Viertel des § 1371 Abs. 1 BGB in der Entscheidung »Mahnkopf« (JZ 2019, 670, in diesem Heft) entgegen der herrschenden Meinung in Deutschland ohne überzeugende Begründung erbrechtlich qualifiziert. Die besseren Gründe sprechen für eine güterrechtliche Qualifikation. Die Entscheidung führt zu schwierigen Anpassungs- und Substitutionsproblemen.
Personen

Michael Sonnentag Geboren 1969; Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg; 2000 Promotion (Frankfurt am Main); mehrjährige Berufstätigkeit als Richter am Amtsgericht Königswinter; 2011 Habilitation; Inhaber der Professur für Bürgerliches Recht
und Internationales Privatrecht an der Univrsität Potsdam.